Musikschule Norbert Kalina

Unterrichts- und Geschäftsbedingungen

Unterricht
Der Unterricht findet in kleinen Gruppen zu 2 bis 4 Schülern oder als Einzelunterricht einmal wöchentlich in den Räumen der Musikschule Norbert Kalina statt. Das Fach Früherziehung wird für Gruppen von 6 Kindern angeboten. Privatunterricht kann nach Absprache auch außerhalb der Schule erteilt werden. Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten.

Ferien
Die Ferien entsprechen denen der allgemeinbildenen Schulen in der jeweils für das Land NRW gültigen Ferienordnung. Außerdem findet am Nachmittag des letzten Schultages vor den jeweiligen Ferien und an den Tagen, die durch gesetzliche oder behördliche Anordnung schulfrei sind, kein Unterricht statt.

Anmeldung
Die Anmeldung zum Unterricht kann jederzeit erfolgen. Ein entsprechendes Formular ist auf unserer Website und in der Musikschule erhältlich. Der Unterricht beginnt nach Abschluß eines Unterrichtsvertrags zwischen Schüler und Musikschule. Bei Minderährigen ist hierzu die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Probezeit, Kündigungsart, Abmeldung
Nach Abschluß des Unterrichtsvertrags beginnt eine Probezeit von drei Monaten Dauer. Innerhalb dieser Probezeit besteht die Möglichkeit, den Unterrichtsvertrag zum Ende eines jeden Monats zu kündigen. Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigungsfrist von sechs Monaten einzuhalten. Kündigungen haben immer in schriftlicher Form, bei minderjährigen Schülern immer mit Unterschrift des Erziehungsberechtigten, zu erfolgen.

Unterrichtsgebühren
Die Unterrichtsgebühren werden zu Beginn eines jeden Monats durch das Lastschrifteinzugsermächtigungsverfahren abgebucht. Die Ferienmonate müssen durchbezahlt werden. In Einzelfällen ist eine Stundung der Unterrichtsgebühren nach Absprache möglich (z.B bei längerem Kur- oder Krankenhausaufenthalt).


Stand: 05.12.2000
Zurück zum Seitenanfang